Gewinnspiel „Der Rundgang" beim Babenhäuser Altstadtfest 2026
Gremium der Babenhäuser Vereine e.V., Marktplatz 2, 64832 Babenhausen.
E-Mail: info@gremium-babenhausen.de
Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Das Gewinnspiel läuft am Samstag, 12. September 2026, und am Sonntag, 13. September 2026, während der Öffnungszeiten des Altstadtfests.
Teilnahmeschluss ist Sonntag, 13. September 2026, um 15:30 Uhr. Später eingehende Teilnahmen und später abgegebene Stempelkarten können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Teilnahme ist kostenlos und an keinen Kauf gebunden. Wer teilnehmen möchte, sammelt auf dem Rundgang an allen fünf Stationen einen Stempel. Dafür gibt es zwei gleichwertige Wege:
Eine vollständig gesammelte Karte ergibt ein Los. Digital ist eine Teilnahme pro Endgerät möglich; auf Papier zählt jede abgegebene, vollständig abgestempelte und ausgefüllte Karte als ein Los. Beide Wege haben dieselbe Gewinnchance (siehe Punkt 5).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Wer jünger als 16 Jahre ist, nimmt mit dem Namen eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person als Kontakt teil.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des Vorstands des Gremiums der Babenhäuser Vereine e.V. sowie alle Personen, die an der Organisation oder der Durchführung der Ziehung beteiligt sind, jeweils einschließlich der im selben Haushalt lebenden Angehörigen.
Die Ziehung findet am Sonntag, 13. September 2026, um 16:00 Uhr auf der Bühne am Breschturm statt und ist öffentlich.
Es gibt zwei Lostöpfe: die digitalen Teilnahmen und die Sammelbox mit den Papierkarten. Damit jede einzelne Teilnahme unabhängig vom Weg dieselbe Gewinnchance hat, wird für jeden Gewinn zuerst ausgelost, aus welchem der beiden Töpfe gezogen wird – und zwar genau im Verhältnis der darin enthaltenen Lose. Anschließend wird innerhalb dieses Topfs zufällig gezogen: digital per Zufallsgenerator, auf Papier durch Ziehen einer Karte aus der Box.
Ein bereits gezogenes Los nimmt an den weiteren Ziehungen nicht mehr teil. Pro Los kann höchstens ein Gewinn erzielt werden.
Verlost werden Sachpreise, die vom Gremium der Babenhäuser Vereine e.V. und von teilnehmenden Babenhäuser Betrieben gestiftet werden. Die einzelnen Gewinne werden bei der öffentlichen Ziehung am Sonntag, 13. September 2026, um 16:00 Uhr auf der Bühne am Breschturm vorgestellt und vergeben.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne auf andere Personen ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gewinnerinnen und Gewinner, die bei der Ziehung anwesend sind, erhalten ihren Gewinn direkt vor Ort. Alle übrigen werden über den von ihnen angegebenen Kontaktweg (E-Mail oder Telefon) benachrichtigt. Meldet sich eine gezogene Person nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, verfällt der Anspruch und der Gewinn kann neu vergeben werden.
Ist der angegebene Kontakt unleserlich, unvollständig oder nicht erreichbar, kann der Gewinn ebenfalls neu vergeben werden.
Für die Teilnahme werden nur der Name und ein Kontaktweg – E-Mail-Adresse oder Telefonnummer – erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbung genutzt. Es gibt keinen Newsletter.
Die Teilnahmedaten werden spätestens vier Wochen nach der Ziehung gelöscht, also bis zum 11. Oktober 2026; abgegebene Papierkarten werden zu diesem Zeitpunkt vernichtet. Einzelheiten stehen im Datenschutzhinweis.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei höherer Gewalt, bei Absage des Altstadtfests oder aus anderen wichtigen Gründen abzubrechen oder zu verschieben. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026 · Gremium der Babenhäuser Vereine e.V.